Stardom hat Zuschauerrichtlinien aufgestellt, um sicherzustellen, dass alle Zuschauer Spiele und Veranstaltungen sicher, komfortabel und ungestört verfolgen und daran teilnehmen können und dass Turniere und Events reibungslos ablaufen. Diese Zuschauerrichtlinien
gelten für alle Stardom-Turniere und -Veranstaltungen. Bitte lesen und akzeptieren Sie diese, bevor Sie Tickets beantragen und teilnehmen.
Juli 2024
Stardom Co., Ltd.
Zuschauerregeln
Artikel 1 (Zweck)
Diese Zuschauerbedingungen (nachfolgend „diese Bedingungen“ genannt) regeln Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ansehen von Turnieren und Kämpfen sowie der Teilnahme an Veranstaltungen der Frauen-Wrestling-Promotion „Stardom“ (nachfolgend „Stardom“ genannt), die von der Stardom Co., Ltd. (nachfolgend „unser Unternehmen“ genannt) und von unserem Unternehmen zur Durchführung von Turnieren oder Veranstaltungen autorisierten Personen (nachfolgend zusammen mit unserem Unternehmen „Veranstalter“ genannt) organisiert wird, und sollen den reibungslosen Ablauf der Turniere und Veranstaltungen sowie eine sichere, komfortable und ruhige Zuschauerumgebung gewährleisten.
Artikel 2 (Definitionen)
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachfolgend aufgeführten Begriffe die jeweils dort definierte Bedeutung.
(1) „Match“ bezeichnet einen professionellen Wrestling-Kampf usw.
(2) „Turnier“ bezeichnet eine professionelle Wrestling-Veranstaltung, die aus Stardom-Kämpfen besteht. (
3) „Veranstaltung“ bezeichnet Autogrammstunden, Handshake-Sessions, Fotoshootings, Talkrunden und alle anderen Veranstaltungen von Stardom, die der Veranstalter zum Zweck der Interaktion zwischen Wrestlern und Fans organisiert und die nicht Turniere sind. (4) „
Wrestler“ bezeichnet einen professionellen Wrestler, der an einem Stardom-Kampf teilnimmt, an einer Veranstaltung mitwirkt oder in den Ablauf eines Turniers oder Kampfes involviert ist.
(5) „Veranstaltungsort“ bezeichnet die Einrichtung, in der ein Turnier, ein Kampf oder eine Veranstaltung stattfindet.
(6) „Ticket“ bezeichnet ein vom Veranstalter oder einer vom Veranstalter beauftragten Person ausgestelltes Ticket für den Eintritt zum Veranstaltungsort, an dem ein Stardom-Turnier, ein Kampf oder eine Veranstaltung stattfindet, oder für die Teilnahme an einer Veranstaltung.
(7) „Personal“ bezeichnet jede Person, die im Auftrag des Veranstalters aufgrund eines Vertrags mit diesem ein Turnier, einen Wettkampf oder eine Veranstaltung durchführt oder bei deren Durchführung mitwirkt. Dies umfasst insbesondere die Offiziellen des Veranstalters, Teilzeitkräfte, Spieler, Schiedsrichter, Trainer, das Personal des Veranstaltungsortes und Sicherheitskräfte.
(8) „Zuschauer“ bezeichnet jede Person, die ein Turnier oder einen Wettkampf am Veranstaltungsort verfolgt oder dies versucht, sowie jede Person, die an einer Veranstaltung teilnimmt oder dies versucht.
Artikel 3 (Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
1. Zuschauer müssen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Kauf von Tickets für ein Turnier oder eine Veranstaltung zustimmen. Mit dem Kauf von Tickets und der Teilnahme an einem Turnier oder einer Veranstaltung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
2. Zuschauer verpflichten sich, Athleten, andere Zuschauer, Organisatoren und Mitarbeiter stets zu respektieren und Gewalt, Beleidigungen (einschließlich abfälliger oder obszöner Bemerkungen über Athleten und extrem vulgärer Fingergesten; siehe unten), Stalking, Verleumdung, diskriminierendes Verhalten (einschließlich Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Rasse, Nationalität, Behinderung, Hautfarbe oder anderen körperlichen Merkmalen, Alter, Sprache, Herkunft usw.; siehe unten), Nötigung zu Fan-Service-Aktionen, Körperkontakt, das Aufnehmen oder Veröffentlichen von Bildern oder Videos zu sexuellen Zwecken und andere Formen der Belästigung zu unterlassen. Stardom toleriert diese Verhaltensweisen in keiner Weise.
Artikel 4 (Vertragsabschluss)
1. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte kommt zwischen dem Zuschauer und dem Veranstalter gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Vertrag über den Besuch eines Turniers oder Spiels bzw. die Teilnahme an einer Veranstaltung zustande
. 2. Eintrittskarteninhaber können ein Turnier oder Spiel bzw. eine Veranstaltung an einem ihnen zugewiesenen Sitzplatz oder Ort innerhalb des Veranstaltungsortes gemäß den Bedingungen der Eintrittskarte, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den
vom Veranstalter festgelegten Bedingungen besuchen. 3. Beim Betreten des Veranstaltungsortes müssen die Zuschauer ihre Eintrittskarte vorzeigen und sich in der vom Veranstalter festgelegten Weise verifizieren lassen. Die Eintrittskarte ist nach dem Betreten bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes aufzubewahren und jederzeit auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.
4. Der Veranstalter erstattet den Ticketpreis nur dann, wenn das Turnier oder die Veranstaltung aus Gründen, die dem Veranstalter zuzuschreiben sind, nicht vollständig stattfindet oder wenn der Veranstalter anderweitig zustimmt.
Artikel 5 (Gründe für die Verweigerung des Zutritts)
Der Veranstalter kann Zuschauern, die unter eine der folgenden Kategorien fallen, den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
(1) Eine kriminelle Vereinigung, ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung, eine Person, deren Austritt aus der Vereinigung weniger als fünf Jahre zurückliegt, ein Quasi-Mitglied einer kriminellen Vereinigung, ein mit einer kriminellen Vereinigung verbundenes Unternehmen, ein Wirtschaftskrimineller, ein Betrüger, der sich als Sozialaktivist ausgibt, eine gewalttätige Spezialeinheit oder eine vergleichbare Person (nachfolgend zusammenfassend als „kriminelle Kräfte“ bezeichnet).
(2) Eine Person, die kriminellen Kräften finanzielle oder sonstige Vorteile zukommen lässt oder eine gesellschaftlich nicht anerkannte Beziehung zu ihnen unterhält.
(3) Personen, die Tickets durch illegalen Weiterverkauf (gleiche Bedeutung wie „illegaler Weiterverkauf von Tickets für bestimmte Veranstaltungen“ in Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Vertriebs von Eintrittskarten durch das Verbot des illegalen Weiterverkaufs von Tickets für bestimmte Veranstaltungen usw.; im Folgenden gilt dasselbe) oder auf andere illegale oder unzulässige Weise erworben haben.
(4) Personen, die zuvor gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen haben oder vom Veranstalter (gemäß Artikel 10) ausgeschlossen wurden.
(5) Personen, die sich gegenüber Spielern, anderen Zuschauern, Veranstaltern oder Mitarbeitern belästigend verhalten haben oder im Begriff sind, sich zu belästigen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewalt, Beschimpfungen, Stalking, Verleumdung, diskriminierendes Verhalten, erzwungenen Fanservice, Körperkontakt, das Aufnehmen oder Veröffentlichen von Bildern oder Videos zu sexuellen Zwecken
und andere Formen der Belästigung). (6) Personen, die versuchen,
verbotene Gegenstände (gemäß Artikel 7) einzuführen.
(8) Wer den reibungslosen Ablauf eines Turniers, Spiels oder einer Veranstaltung stört oder dies versucht. (9
) Wer sich so kleidet, dass andere Zuschauer absichtlich eingeschüchtert werden, oder wer übermäßig freizügige Kleidung trägt.
(10) Wer sich offensichtlich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befindet oder möglicherweise mit einer ansteckenden, über die Luft übertragbaren Krankheit infiziert ist. (
11) Wer sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat oder im Begriff ist, sich eines solchen zu schuldig machen oder das gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt oder gegen geltendes Recht verstößt.
(12) Alle anderen Personen, gegen die der Veranstalter nach eigenem Ermessen triftige Gründe für eine Verweigerung des Zutritts feststellt.
Artikel 6 (Verbot des Weiterverkaufs usw.)
1. Wer vom Veranstalter Tickets erwirbt oder erhält, darf diese nicht illegal an Dritte weiterverkaufen.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Streitigkeiten, die zwischen Zuschauern oder zwischen Zuschauern und Dritten infolge des illegalen Weiterverkaufs von Tickets entstehen.
Artikel 7 (Verbotene Gegenstände)
1. Zuschauern ist es untersagt, die folgenden Gegenstände in die Veranstaltungshalle mitzubringen, es sei denn, dies ist vom Veranstalter oder der Veranstaltungsleitung ausdrücklich gestattet.
(1) Schusswaffen, Schwerter, Schlagstöcke, Knüppel, Elektroschocker, Sprays, Feuerwerkskörper, Sprengstoffe, Knallkörper, giftige Drogen und andere gefährliche Gegenstände oder Gegenstände, die allgemein als tödliche Waffen verwendet werden könnten.
(2) Flaschen, Dosen, Alkohol, Kühlboxen.
(3) Illegale Drogen.
(4) Gegenstände, die einen üblen Geruch verströmen, laute Geräusche oder Lichter abgeben, die Sicht anderer Zuschauer behindern oder auf andere Weise den reibungslosen Ablauf des Turniers, Spiels oder der Veranstaltung oder die sichere und angenehme Beobachtung und Teilnahme anderer Zuschauer beeinträchtigen.
(5) Haustiere und andere Tiere (ausgenommen Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen und andere allgemein anerkannte Assistenztiere).
(6) Gegenstände, die absichtlich auf bestimmte Unternehmen, politische Parteien, Religionen, Ideologien usw. hinweisen oder diese bewerben, die in keiner Verbindung zum
Veranstalter oder Stardom stehen. (7) Andere Gegenstände, die vom Veranstalter oder der Veranstaltungsleitung gesondert bestimmt werden oder die den reibungslosen Ablauf des Turniers, des Spiels oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten
. 2 Der Veranstalter kann jederzeit Gepäck- und Personenkontrollen der Zuschauer durchführen
. 3 Der Veranstalter kann verbotene Gegenstände von Zuschauern vernichten, beschlagnahmen oder vorübergehend einlagern.
Artikel 8 (Ein- und Ausgang)
1. Zuschauer dürfen das Gelände ab dem vom Veranstalter festgelegten Zeitpunkt betreten. Nach Ende des Turniers oder der Veranstaltung müssen sie den Anweisungen des Personals Folge leisten und das Gelände unverzüglich verlassen.
2. Zuschauer müssen sich innerhalb des Geländes stets an die Anweisungen und Warnungen des Veranstalters oder des Personals halten.
3. Zuschauer dürfen sich nicht so verhalten, dass Dritte, wie z. B. Anwohner, im Umfeld des Geländes belästigt werden.
Artikel 9 (Vereinbarungen beim Besuch eines Spiels)
Zuschauer gelten mit dem Besuch eines Turniers oder Spiels als im Voraus mit den folgenden Punkten einverstanden.
1. Der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person darf innerhalb und auf dem Gelände des Veranstaltungsortes Videos, Fotos usw. aufnehmen, einschließlich Porträts einzelner Zuschauer und von mitgebrachten Gegenständen.
2. Die gemäß Absatz 1 aufgenommenen Videos, Fotos usw. dürfen für folgende Zwecke verwendet werden:
(1) Live-Übertragung von Spielen, Turnieren oder Veranstaltungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fernsehübertragungen und Internetverbreitung).
(2) Projektion auf im Veranstaltungsort installierten Monitoren.
(3) Veröffentlichung durch den Veranstalter in seinen offiziellen Medien (einschließlich sozialer Medien).
(4) Berichterstattung durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Medien.
(5) Produktion und Verkauf von Videowerken und Videoverbreitungsdiensten durch den Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person.
(6) Sonstige Nutzungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Punkten.
Artikel 10 (Verbotene Handlungen)
1. Zuschauer dürfen ohne Genehmigung des Veranstalters am Veranstaltungsort folgende Handlungen nicht vornehmen:
(1) Einen anderen Platz als den auf der Eintrittskarte zugewiesenen Sitzplatz oder Bereich belegen;
(2) Einen üblen Geruch, laute Geräusche oder Lichter verbreiten, die Sicht anderer Zuschauer behindern oder auf andere Weise Handlungen vornehmen, die die sichere und angenehme Beobachtung oder Teilnahme anderer Zuschauer oder den Ablauf des Turniers, Spiels oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten; (
3) Vom Veranstalter oder Veranstaltungsort verwaltete Einrichtungen und Gegenstände beschädigen;
(4) Vorsätzlich für bestimmte Unternehmen, politische Parteien, Religionen, Ideologien usw. werben oder Spenden sammeln, die in keiner Verbindung zum Veranstalter oder Stardom stehen;
(5) Verhalten, das Athleten, andere Zuschauer, Organisatoren oder Mitarbeiter belästigt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewalt, Beleidigungen, Stalking, Verleumdung, Diskriminierung, erzwungener Fanservice, Körperkontakt, das Aufnehmen oder Veröffentlichen von Bildern oder Videos zu sexuellen Zwecken und andere Belästigungen).
(6) Betreten des Rings, des Laufstegs usw., Stören eines Kampfes, Werfen von Gegenständen oder andere Handlungen, die ein Turnier, einen Kampf oder eine Veranstaltung beeinträchtigen.
(7) Vordrängeln in der Warteschlange oder Betreten eines verbotenen Bereichs.
(8) Audio- und Videoaufnahmen sowie deren Verbreitung (sofern nicht ausdrücklich vom Veranstalter gestattet). (9)
Fotografieren mit Blitzlicht oder festen Stativen oder Fotografieren zu kommerziellen Zwecken. (10) Jede Handlung, die
gegen diese Teilnahmebedingungen, die Hausordnung oder andere vom Veranstalter oder der Hausverwaltung festgelegte Regeln verstößt. (11) Das Ansehen eines Kampfes
in Kleidung, die andere Zuschauer absichtlich einschüchtert oder übermäßig freizügig ist. (12)
Warten auf Athleten beim Betreten oder Verlassen des Rings.
(13) Anfeuern mit Musikinstrumenten, Bannern oder ähnlichen Gegenständen. (
die Rechte Dritter verletzt oder verletzen könnte. (15) Jede Handlung, die
gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt oder eine Straftat darstellt. (16) Jede Handlung, die nicht unter die oben genannten fällt und
den reibungslosen Ablauf eines Turniers, Wettkampfs oder einer Veranstaltung oder die Sicht oder Teilnahme anderer Zuschauer beeinträchtigt oder gegen die Anweisungen des Personals verstößt.
2 Stellt das Personal fest, dass ein Zuschauer eine der im vorstehenden Absatz genannten Handlungen begangen hat, kann es angemessene Aufforderungen an den Zuschauer richten, z. B. die Vorlage eines Ausweises, die Offenlegung von Gegenständen, die Bestätigung des Inhalts der Filmaufnahmen oder ähnliche Aufforderungen. Der Zuschauer ist verpflichtet, diesen Aufforderungen nachzukommen.
Artikel 11 (Ausschluss vom Veranstaltungsort)
Der Veranstalter kann jeden Zuschauer vom Veranstaltungsort verweisen, der unter eine der folgenden Bestimmungen fällt. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
(1) Personen, die unter eine der Bestimmungen in Artikel 5 fallen.
(2) Personen, die einen gemäß Artikel 7 Absatz 1 verbotenen Gegenstand in den Veranstaltungsort mitbringen oder die in den Absätzen 2 und 3 desselben Artikels genannten Maßnahmen verweigern.
(3) Personen, die gegen eine der in Artikel 10 Absatz 1 genannten verbotenen Handlungen verstoßen oder eine in Absatz 2 desselben Artikels genannte Aufforderung ablehnen. (4
) Personen, die den Anweisungen des Veranstalters oder des Personals nicht Folge leisten.
(5) Personen, die auf sonstige Weise gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(6) Personen, bei denen der Veranstalter einen Grund feststellt, der einem der vorstehenden Gründe gleichwertig ist.
Artikel 12 (Schadenersatz)
Verursacht ein Zuschauer unter Verstoß gegen diese Bestimmungen einen Schaden an einem Spieler, anderen Zuschauern, dem Veranstalter oder dem Personal, so ist der Zuschauer zum Schadensersatz verpflichtet.
Artikel 13 (Haftungsbeschränkung)
1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die Zuschauern im Zusammenhang mit dem Turnier entstehen, es sei denn, diese Schäden sind dem Veranstalter zuzurechnen. Der Veranstalter wird wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die sichere Durchführung des Turniers und der Veranstaltung zu gewährleisten. Grundsätzlich sind jedoch Streitigkeiten zwischen Zuschauern untereinander zu klären.
2. Der Umfang der Entschädigung, die der Veranstalter gemäß dem vorstehenden Absatz zu leisten hat, ist auf den den Zuschauern unmittelbar und tatsächlich entstandenen Schaden beschränkt und umfasst weder entgangenen Gewinn noch sonstige indirekte oder besondere Schäden. Dies gilt jedoch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht wurden.
3. Während eines Kampfes müssen die Zuschauer stets aufmerksam den Kampfverlauf verfolgen, den Anweisungen der Spieler oder des Personals Folge leisten und die gebotene Sorgfalt walten lassen, um Schäden durch Auseinandersetzungen zwischen Spielern außerhalb des Rings zu vermeiden. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend für Schäden, die Zuschauern durch die Nichtbeachtung der Anweisungen der Spieler oder des Personals entstehen.
Artikel 14 (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht für rechtswidrig oder ungültig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam.
Artikel 15 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen japanischem Recht und sind nach diesem auszulegen.
2. Für alle Streitigkeiten zwischen Zuschauern und dem Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich das Bezirksgericht Tokio als erstinstanzliches Gericht zuständig.
Artikel 16 (Inkrafttreten)
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 12. Juli 2024 (Reiwa 6) in Kraft.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von unserem Unternehmen geändert werden. Wir werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens einen angemessenen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten auf unserer Website oder anderweitig veröffentlichen.

