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NACHRICHT
2024/03/04
INFO

Zuschauerregeln

Stardom hat diese Zuschauerordnung aufgestellt, um sicherzustellen, dass alle Besucher Spiele und Veranstaltungen sicher, komfortabel und ungestört verfolgen und daran teilnehmen können und dass Turniere und Events reibungslos ablaufen.
Diese Zuschauerordnung gilt für alle Stardom-Turniere und -Events. Bitte lesen Sie sie daher sorgfältig durch und stimmen Sie ihr zu, bevor Sie Tickets kaufen und die Veranstaltung besuchen.

Stardom Inc. , Juli 2024

Überarbeitet: Juli 2026

Zuschauerregeln

Artikel 1 (Zweck)

Diese Zuschauerregeln (nachfolgend „diese Regeln“ genannt) regeln Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Besuch von Turnieren und Kämpfen der Frauen-Profi-Wrestling-Organisation „Stardom“ (nachfolgend „Stardom“ genannt), die von Stardom Inc. (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt) und denjenigen, die vom Unternehmen zur Durchführung von Turnieren oder Veranstaltungen autorisiert wurden (nachfolgend gemeinsam „die Veranstalter“ genannt), organisiert werden. Zweck dieser Regeln ist es, einen reibungslosen Ablauf der Turniere und Veranstaltungen zu gewährleisten und den Zuschauern eine sichere, komfortable und ruhige Umgebung zu bieten.

Artikel 2 (Definitionen)
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Begriffe die jeweils angegebene Bedeutung:
(1) „Match“ bezeichnet einen professionellen Wrestling-Kampf oder eine ähnliche Veranstaltung.
(2) „Turnier“ bezeichnet eine professionelle Wrestling-Veranstaltung, die aus Stardom-Kämpfen besteht.
(3) „Veranstaltung“ bezeichnet jede andere Veranstaltung als ein Turnier, wie z. B. Autogrammstunden, Handshake-Sessions, Fotoshootings, Talkrunden und andere Veranstaltungen, die vom Veranstalter zum Zweck der Interaktion zwischen Wrestlern und Fans organisiert werden.
(4) „Wrestler“ bezeichnet einen professionellen Wrestler, der an Stardom-Kämpfen oder anderen Veranstaltungen teilnimmt oder am Ablauf eines Turniers oder Kampfes beteiligt ist.
(5) „Veranstaltungsort“ bezeichnet eine Einrichtung, in der ein Turnier, ein Kampf oder eine Veranstaltung stattfindet.

(6) „Ticket“ bezeichnet ein vom Veranstalter oder einer von ihm beauftragten Person ausgestelltes Ticket für den Eintritt zu einem Veranstaltungsort, an dem ein Stardom-Turnier, ein Kampf oder eine Veranstaltung stattfindet, oder für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung.
(7) „Personal“ bezeichnet alle Personen, die aufgrund eines Vertrags mit dem Veranstalter das Turnier, den Wettkampf oder die Veranstaltung für den Veranstalter durchführen oder bei deren Durchführung mitwirken. Dies umfasst insbesondere die leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Veranstalters, Teilzeitkräfte, Spieler, Schiedsrichter, Trainer, das Personal des Veranstaltungsortes und Sicherheitskräfte.

(8) „Zuschauer“ bezeichnet Personen, die das Turnier oder den Wettkampf am Veranstaltungsort verfolgen oder verfolgen möchten, sowie Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen oder teilnehmen möchten.

Artikel 3 (Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
1. Zuschauer dürfen Eintrittskarten für das Turnier oder die Veranstaltung erst erwerben, nachdem sie allen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben. Mit dem Erwerb von Eintrittskarten und der Teilnahme an der Veranstaltung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
2. Zuschauer verpflichten sich, die Wrestler, andere Zuschauer, Organisatoren und Mitarbeiter stets zu respektieren und unter keinen Umständen Gewalt auszuüben, beleidigende Sprache zu verwenden (einschließlich Äußerungen, die den Charakter der Wrestler in Frage stellen, obszöner Äußerungen oder extrem vulgärer Fingergesten; im Folgenden gilt dasselbe), andere zu belästigen, zu verleumden, zu diskriminieren (einschließlich Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Rasse, Nationalität, Behinderung, Hautfarbe oder anderen körperlichen Merkmalen, Alter, Sprache, Herkunft usw.; im Folgenden gilt dasselbe), Fan-Services zu erzwingen, körperlichen Kontakt herzustellen, Bilder oder Videos zu sexuellen Zwecken aufzunehmen oder zu veröffentlichen oder andere Formen der Belästigung zu begehen. Stardom duldet keines dieser Handlungen.

Artikel 4 (Vertragsabschluss)
1. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte kommt zwischen dem Zuschauer und dem Veranstalter gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Vertrag über den Besuch eines Turniers oder Spiels bzw. die Teilnahme an einer Veranstaltung zustande.
2. Inhaber einer Eintrittskarte sind berechtigt, das Turnier oder Spiel vom zugewiesenen Sitzplatz bzw. Bereich innerhalb des Veranstaltungsortes aus zu besuchen bzw. an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahmebedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Eintrittskarte und den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und den Vereinbarungen des Veranstalters festgelegten Bedingungen. 3. Zuschauer müssen ihre Eintrittskarten beim Betreten des Veranstaltungsortes gemäß den Anweisungen des Veranstalters zur Überprüfung vorzeigen. Sie sind verpflichtet, ihre Eintrittskarten bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes aufzubewahren und diese jederzeit auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.
4. Der Veranstalter erstattet den Ticketpreis nur dann, wenn das Turnier oder die Veranstaltung aus Gründen, die dem Veranstalter zuzuschreiben sind, nicht vollständig stattfindet oder in vom Veranstalter ausdrücklich genehmigten Fällen.

Artikel 5 (Gründe für die Verweigerung des Zutritts)
Der Veranstalter kann Zuschauern, die einer der folgenden Kategorien angehören, den Zutritt verweigern. In diesem Fall hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
(1) Organisierte kriminelle Gruppen, Mitglieder organisierter krimineller Gruppen, Personen, die vor weniger als fünf Jahren aus organisierten kriminellen Gruppen ausgeschieden sind, Quasi-Mitglieder organisierter krimineller Gruppen, mit organisierten kriminellen Gruppen verbundene Unternehmen, Wirtschaftskriminelle, Gruppen, die fälschlicherweise behaupten, an sozialen Bewegungen beteiligt zu sein, gewalttätige Spezialeinheiten des Nachrichtendienstes und andere ähnliche Personen (nachfolgend zusammenfassend als „antisoziale Kräfte“ bezeichnet).
(2) Personen, die antisozialen Kräften Geld oder andere Vorteile zukommen lassen oder Beziehungen unterhalten, die als sozial unangemessen gelten.

(3) Personen, die Tickets durch illegalen Weiterverkauf (synonym mit „illegalem Weiterverkauf von Tickets für bestimmte Veranstaltungen“ gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Vertriebs von Tickets für Veranstaltungen durch Verbot des illegalen Weiterverkaufs von Tickets für bestimmte Veranstaltungen usw.; dies gilt auch nachfolgend) oder auf andere illegale oder unzulässige Weise erworben haben.

(4) Personen, die zuvor gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen haben, oder Personen, die vom Veranstalter (gemäß Artikel 10) ausgeschlossen wurden.

(5) (6) Personen, die sich gegenüber Spielern, anderen Zuschauern, Organisatoren oder Mitarbeitern störend verhalten oder dies versuchen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewalt, Beleidigungen, Stalking, Verleumdung, Diskriminierung, Nötigung von Fan-Services, Körperkontakt, Anfertigen oder Veröffentlichen von Bildern oder Videos zu sexuellen Zwecken und andere Belästigungen)
(7) Betrunkene oder alkoholisierte Personen
(8) Personen, die versuchen, verbotene Gegenstände (gemäß Artikel 7) einzuführen
9) Personen, die den reibungslosen Ablauf des Turniers, Spiels oder der Veranstaltung behindern oder dies versuchen
(10) Personen, die sich so kleiden, dass sie andere Zuschauer absichtlich einschüchtern, oder die übermäßig freizügige Kleidung tragen
(11) Personen, die offensichtlich krank sind oder an einer ansteckenden Krankheit leiden, die über die Luft übertragen werden kann
(12) Personen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen oder Straftaten begehen oder dies versuchen
(13) Personen, die in Zusätzlich zu den oben genannten Punkten sind die Organisatoren der Ansicht, dass es triftige Gründe gibt, ihnen den Zutritt zu verweigern.

Artikel 6 (Verbot des Weiterverkaufs usw.)
1. Es ist verboten, vom Veranstalter eine Eintrittskarte zu erwerben und diese unerlaubt an Dritte weiterzuverkaufen.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Streitigkeiten zwischen Zuschauern oder zwischen Zuschauern und Dritten, die durch den unerlaubten Weiterverkauf von Eintrittskarten entstehen.

Artikel 7 (Verbotene Gegenstände)
1. Zuschauern ist es nicht gestattet, die folgenden Gegenstände in die Veranstaltungshalle mitzubringen. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie vom Veranstalter oder der Veranstaltungsleitung ausdrücklich gestattet sind.

(1) Schusswaffen, Schwerter, Schlagstöcke, Knüppel, Elektroschocker, Sprays, Feuerwerkskörper, Sprengstoffe, Knallkörper, hochgiftige Substanzen und andere gefährliche Güter oder Gegenstände, die allgemein als Waffen verwendet werden können.
(2) Flaschen, Dosen, alkoholische Getränke, Kühlboxen.
(3) Illegale Drogen.
(4) Gegenstände, die üble Gerüche, laute Geräusche oder Lichtstrahlen abgeben, die Sicht anderer Zuschauer behindern oder auf andere Weise den reibungslosen Ablauf des Turniers, Spiels oder der Veranstaltung oder die sichere und angenehme Beobachtung und Teilnahme anderer Zuschauer beeinträchtigen können.

(5) Haustiere und andere Tiere (ausgenommen Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen und andere allgemein anerkannte Assistenztiere).

) Gegenstände, die bewusst auf bestimmte Unternehmen, politische Parteien, Religionen, Ideologien usw. hinweisen oder diese bewerben, sofern diese in keiner Verbindung
den Veranstaltern oder Stardom stehen. (7) Sonstige Gegenstände, die von den Veranstaltern oder dem Veranstaltungsort gesondert festgelegt werden oder die den reibungslosen Ablauf des Turniers, Spiels oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten
. 2. Die Veranstalter können jederzeit Gepäck- und Personenkontrollen der Zuschauer durchführen
. 3. Die Veranstalter können verbotene Gegenstände, die von Zuschauern mitgebracht werden, vernichten, beschlagnahmen oder vorübergehend einlagern.


Artikel 8 (Ein- und Ausgang)
1. Zuschauer dürfen das Gelände ab dem vom Veranstalter festgelegten Zeitpunkt betreten und müssen es nach Ende des Turniers oder der Veranstaltung unverzüglich gemäß den Anweisungen des Personals verlassen.
2. Zuschauer müssen sich innerhalb des Geländes stets an die Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen des Veranstalters oder des Personals halten.
3. Zuschauer dürfen sich im Umfeld des Geländes nicht so verhalten, dass Dritte, wie z. B. Anwohner, gestört werden.

Artikel 9 (Einwilligung der Zuschauer)
Zuschauer gelten mit dem Besuch eines Turniers oder Spiels als mit den folgenden Sachverhalten einverstanden:
1. Der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person darf innerhalb und auf dem Gelände des Veranstaltungsortes Bilder, Fotos usw. aufnehmen, einschließlich Abbildungen einzelner Zuschauer und von Zuschauern mitgebrachter Gegenstände.
2. Die unter Absatz 1 genannten Bilder, Fotos usw. dürfen für folgende Zwecke verwendet werden:
(1) Übertragung des Spiels, Turniers oder der Veranstaltung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fernsehübertragung und Internetverbreitung);
(2) Projektion auf im Veranstaltungsort installierte Monitore;
(3) Veröffentlichung durch den Veranstalter in dessen offiziellen Medien (einschließlich sozialer Netzwerke);
(4) Berichterstattung durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Medien;
(5) Produktion und Verkauf von Videowerken und Videoverbreitungsdiensten durch den Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person;
(6) Sonstige Nutzungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Punkten.

Artikel 10 (Verbotene Handlungen)
1. Zuschauer dürfen ohne Genehmigung der Veranstalter am Veranstaltungsort keine der folgenden Handlungen vornehmen:

(1) Einen anderen Platz als den auf der Eintrittskarte zugewiesenen Sitzplatz oder Bereich einnehmen;
(2) Handlungen, die die sichere und angenehme Sicht oder Teilnahme anderer Zuschauer beeinträchtigen oder den Ablauf des Turniers, Spiels oder der Veranstaltung stören, indem sie üble Gerüche, laute Geräusche oder helles Licht verbreiten, die Sicht anderer Zuschauer behindern oder auf andere Weise stören;
(3) Von den Veranstaltern oder dem Veranstaltungsort verwaltete Einrichtungen und Güter beschädigen;

(4) Handlungen, die absichtlich bestimmte Unternehmen, politische Parteien, Religionen, Ideologien usw. erwähnen, bewerben oder ansprechen, die in keiner Verbindung zu den Veranstaltern oder Stardom stehen;

(5) Handlungen, die Wrestlern, anderen Zuschauern, Organisatoren oder Mitarbeitern Probleme bereiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewalt, beleidigende Sprache, Stalking, Verleumdung, diskriminierende Handlungen, das Verlangen nach Fan-Service, Körperkontakt, das Aufnehmen oder Veröffentlichen von Bildern oder Videos zu sexuellen Zwecken und andere Formen der Belästigung).
(6) Betreten des Rings, der Einlauframpe usw., Unterbrechen eines Kampfes, Werfen von Gegenständen oder jede andere Störung des Turniers, Kampfes oder der Veranstaltung.
(7) Vordrängeln in der Warteschlange oder Betreten gesperrter Bereiche.

(8) Fotografieren oder Filmen unter Verstoß gegen die gesondert von unserem Unternehmen festgelegten Richtlinien.
(9) Handlungen, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung oder andere vom Veranstalter oder Veranstaltungsleiter festgelegte Regeln verstoßen.

(10) Das Beobachten des Kampfes in einer Weise, die andere Zuschauer absichtlich einschüchtert oder in übermäßig freizügiger Kleidung.
(11) Warten auf Wrestler beim Betreten oder Verlassen der Halle.
(12) Anfeuern mit Musikinstrumenten, Bannern oder ähnlichen Gegenständen.
(13) Handlungen, die die Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten.
(14) Handlungen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen oder illegal sind.
(15) Zusätzlich zu den oben genannten Punkten jede Handlung, die den reibungslosen Ablauf des Turniers, Kampfes oder der Veranstaltung oder die Beobachtung und Teilnahme anderer Zuschauer behindert oder den Anweisungen des Personals widerspricht.

2 Wenn das Personal feststellt, dass ein Wenn ein Zuschauer eine der im vorhergehenden Absatz beschriebenen Handlungen begeht, können die Behörden ihn auffordern, sich auszuweisen, seine persönlichen Gegenstände zu öffnen, den Inhalt seiner Filmaufnahmen zu bestätigen oder andere angemessene Forderungen zu stellen, denen der Zuschauer nachkommen muss.

Artikel 11 (Ausschlussmaßnahmen)
Der Veranstalter kann jeden Zuschauer, der einer der folgenden Kategorien angehört, vom Veranstaltungsort verweisen. In diesem Fall hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
(1) Personen, die unter einen der in Artikel 5 genannten Gründe fallen.
(2) Personen, die verbotene Gegenstände gemäß Artikel 7 Absatz 1 in den Veranstaltungsort mitbringen oder die in den Absätzen 2 und 3 desselben Artikels genannten Maßnahmen verweigern.
(3) Personen, die gegen die in Artikel 10 Absatz 1 genannten verbotenen Handlungen verstoßen oder die in Absatz 2 desselben Artikels genannte Aufforderung verweigern.
(4) Personen, die den Anweisungen des Veranstalters oder des Personals nicht Folge leisten.

(5) Personen, die auf sonstige Weise gegen diese Bestimmungen verstoßen.
(6) Personen, bei denen der Veranstalter feststellt, dass sich die Umstände auf eine Person beziehen, die den in den vorstehenden Punkten genannten Fällen entspricht.

Artikel 12 (Schadenersatz)
Zuschauer haften für alle Schäden, die Spielern, anderen Zuschauern, Organisatoren oder Mitarbeitern durch einen Verstoß gegen diese Bestimmungen entstehen.

Artikel 13 (Haftungsbeschränkung)
1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die Zuschauern im Zusammenhang mit diesem Turnier entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen. Der Veranstalter wird wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die sichere Durchführung des Turniers und der Veranstaltung zu gewährleisten. Streitigkeiten oder Probleme zwischen Zuschauern sind jedoch grundsätzlich untereinander zu klären.
2. Die Haftung des Veranstalters ist auf den üblichen Umfang der dem Zuschauer entstandenen direkten und tatsächlichen Schäden beschränkt und umfasst weder entgangenen Gewinn noch sonstige indirekte oder besondere Schäden. Dies gilt jedoch nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters verursacht wurden.
3. Die Zuschauer sind verpflichtet, den Verlauf der Kämpfe aufmerksam zu verfolgen und durch Befolgung der Anweisungen der Spieler oder des Personals Schäden durch Schlägereien zwischen Spielern außerhalb des Rings usw. zu vermeiden. Wenn einem Zuschauer dadurch ein Schaden entsteht, dass er den Anweisungen der Spieler oder des Personals nicht Folge leistet, gelten die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes entsprechend.

Artikel 14 (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem Gericht für rechtswidrig oder ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang wirksam.

Artikel 15 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen japanischem Recht und sind nach diesem auszulegen.
2. Alle Streitigkeiten zwischen den Zuschauern und dem Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Tokio als erstinstanzliches Gericht.

Artikel 16 (Inkrafttreten)
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 12. Juli 2024 (Reiwa 6) in Kraft.
2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Unternehmen auf seiner Website oder auf anderem Wege in angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben.